Verträge

Gastvorträge
Gastvorträge werden gesondert vergütet. Der Vortragende gibt seine persönlichen Daten auf einem Formular an: (Anlage zur Auszahlungsanordnung über die Vergütung von Gastvorträgen).
Lehrbeauftragte
Die Lehraufträge werden ausschließlich in den Dekanaten verwaltet.
Werkvertrag
Bei der Ausstellung sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Informationen finden sich auf den Seiten der Personalabteilung, Dezernat VII unter Werkverträge.
Unterschriftenreihenfolge:
- Auftraggeber/in, Professor/in
- Verwaltung
- Auftragnehmer/in